Mit dem Nationalen Nachhaltigkeitskodex des Rates für Nachhaltige Entwicklung gibt es bereits ein Angebot für das Reporting von Belangen der Umwelt, Arbeitnehmer, sozialen Verantwortung, Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ähnliche Angebote bestehen auf internationaler Ebene in Form der Global Reporting Initiative, der OECD Guidelines for multinational Enterprises, des UN Global Compacts und in Form der ISO 26000.

Derzeit wird die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie erarbeitet. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern soll die Einführung eines internen Meldesystems verpflichtend werden, für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sogar noch bis Ende des Jahres. Dieses Gesetz ist umstritten, insb. hinsichtlich des Verhältnisses zwischen internem und externem Whistleblowing.

Derzeit macht sich die Koalition in Berlin noch daran, ein Verbandssanktionengesetz zu erarbeiten. Damit macht sich auch Deutschland auf den Weg, ein Verbands- und Unternehmensstrafrecht zu schaffen. Es wird angestrebt, speziell bei Korruptions-, Wirtschafts- und Umweltkriminalität sowie mit Strafe bedrohte Menschenrechtsverletzungen als Verbandstat zu verfolgen und zu ahnden. Unternehmen mit mehr als 100 Mill. EUR Jahresumsatz droht – bei Vorsatz – eine Strafe in Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes. Fahrlässigkeit kann zu einer erheblichen Minderung der Strafe führen – und diese wiederum wird zentral bemessen an Umfang und Glaubwürdigkeit der Compliance-Maßnahmen des Unternehmens.

Deutschland hat sich mit seinem Neuen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte u.a. das Ziel gesetzt, die Lieferketten von Unternehmen stärker in den Blick zu nehmen. Hier geht es um menschenrechtskonforme Arbeitsbedingungen bzw. unternehmerische Tätigkeiten. Noch in der aktuellen Gesetzgebungsperiode soll es ein Lieferkettengesetz (offizieller Wortlaut: “Wertschöpfungskettengesetz”) geben. Das Gesetz ist derzeit noch in der interministeriellen Abstimmung.

Zudem: Niemand geringerer als das Bundesverfassungsgericht hat in dessen Urteil über die Verfassungsschutzbeschwerden zum Klimaschutzgesetz den Gesetzgeber weiter unter Druck gesetzt: Bis 2022 muss die Bundesregierung darlegen, wie die CO2-Emissionen zu senken sind, um die Ziele des Paris-Abkommens zu erreichen: Der Klimawandel soll auf deutlich unter zwei Grad vermindert werden. Eigentlich wollte sich die Bundesregierung für einen Maßnahmenkatalog bis 2025 Zeit lassen. Die Rechte späterer Generation hat das Gericht mit seinem Urteil gestärkt. Die Dekarbonisierung wird in Deutschland mit diesem Urteil beschleunigt.

Corporate Activism

2024 wählt die Republik. Im Juni sind Europawahlen. In vielen Bundesländern stehen Kommunalwahlen [...]

Mehr erfahren

Landtagswahlen 2024 in Brandenburg – Unser Expertendossier für Corporates

Bekommen Sie entscheidende Einblicke zu den Landtagswahlen 2024 in Brandenburg.

Mehr erfahren

Die Landtagswahl in Thüringen 2024 – Unser Expertendossier für Corporates

Bekommen Sie entscheidende Einblicke zu den Landtagswahlen 2024 in Thüringen. Unsere exklusiven Dos [...]

Mehr erfahren

Die sächsische Landtagswahl 2024 – Unser Expertendossier für Corporates

Bekommen Sie entscheidende Einblicke zu den Sächsischen Landtagswahlen 2024. Unsere exklusiven Doss [...]

Mehr erfahren

Beyond Greenwashing

Greenwashing vermeiden
Formen des Greenwashings - und wie man es vermeidet

 

Mehr erfahren

Berichtspflicht beim Lieferkettengesetz

Berichtspflicht beim Lieferkettengesetz
Das Reporting für die Unternehmens-Kommunikation nutzen

Mehr erfahren

ESG-Kommunikation

Weltklimabericht unterstreicht die CSRD der EU
Nur wenn sich alles ändert, kann alles so bleiben, wie es ist!

Mehr erfahren

ESG-Kommunikation

Auf dem Weg zu einheitlichen Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unternehmen brauchen besondere Umsicht, solange einheitliche Standards fehlen

Mehr erfahren

ESG-Kommunikation

Das Lieferkettengesetz
Die neuen Regeln einfach erklärt

Mehr erfahren

ESG-Kommunikation

Die “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD)
Die neue EU-Richtlinie einfach erklärt

Mehr erfahren

ESG-Kriterien und ethische Dilemmata

Ethische Dilemmata der ESG-Kriterien
Warum eine „Checkbox-Ethik“ zu kurz springt

Mehr erfahren

ESG-Kommunikation

Was lernen wir aus CSR-Berichtsrankings?
Warum Unternehmen selbst denken und abwägen müssen.

Mehr erfahren

Kommunikation und Compliance-Kultur

Mit der Einführung eines internen Meldesystems zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ist es ni [...]

Mehr erfahren

ESG-Kommunikation

Sieben Regeln für eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.
Wie die Corporate Sustainability Story in der polarisierten Öffentlichkeit überzeugt.

Mehr erfahren

Die EU-Whistleblower-Richtlinie

Corporate Culture und Compliance

Umsetzung der neuen Whistleblower-Richtlinie

Mehr erfahren

Akzeptanzkommunikation ESG Regulierung  

Landtagswahlen 2024 in Brandenburg – Unser Expertendossier für Corporates

Bekommen Sie entscheidende Einblicke zu den Landtagswahlen 2024 in Brandenburg. Unsere exklusiven Dossiers liefern Ihnen strategische Analysen und passende Empfehlungen. In einer Zeit politischer Umbrüche und gesellschaftlicher Verschiebungen ist Brandenburg ein prägnantes Beispiel für die Herausforderungen und Chancen, die vor großen Unternehmen stehen, welche in politisch unruhigen Ländern tätig sind. Unsere Experten haben die komplexen […]
Mehr erfahren

ESG Regulierung  

ESG-Kommunikation

Auf der einen Seite Starkregen, Stürme, Fluten, Krieg um Gas, Öl, Wasser, Holz, und auf der anderen Seite die Verordnungen und Gesetze für „Sustainable Finance“ mit ihren Kennzahlen zu CO-2-Ausstoß, Wasserverbrauch und Plastikmüll: Noch mehr als bisher ist der Klimawandel ein handfestes Risiko für unternehmerische Entscheidungen geworden. Das zeigt der jüngste Weltklimabericht. Unternehmen müssen sich […]
Mehr erfahren