Die “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) einfach erklärt

Die Richtlinie ist die Weiterentwicklung der seit 2018 geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie wurde in Deutschland mit dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt. An der CSRD wird derzeit in der Kommission der EU gearbeitet (siehe hier zum aktuellen Sachstand). Was wird mit der Novellierung auf die Unternehmen zukommen?

 

Was ist das Ziel?

  • Die EU möchte die Offenlegung von Informationen mit sozialem und Nachhaltigkeitsbezug fördern.
  • Davon verspricht sich die EU, dass Investoren, die Zivilgesellschaft, Konsumenten und Politiker sowie andere Stakeholder die nicht-finanziellen Leistungen von Unternehmen besser beurteilen und diese ggf. stärker fördern bzw. einfordern können.

Wer ist ab wann betroffen?

Statt der derzeit 500 Unternehmen werden zukünftig 15.000 Unternehmen berichtspflichtig sein.

  • Für "Unternehmen von öffentlichem Interesse" mit mehr als 500 Mitarbeitern gilt die Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2024 (das sind in Deutschland: Aktiengesellschaften, Banken, Versicherungen).
  • Ab Geschäftsjahr 2025: Alle Großen Unternehmen, das sind Unternehmen für die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien gelten: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Mill. € Umsatz, eine Bilanzsumme von größer 25 Mill. €.
  • Ab Geschäftsjahr 2026: Alle Kleinen Unternehmen, das sind Unternehmen für die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien nicht überschreiten:  50 Mitarbeiter, 8 Mill. € Umsatz, Bilanzsumme von 4 Mill. €. Die Berichtspflicht gilt am dem Geschäftsjahr 2026.
  • Ab Geschäftsjahr 2026: Alle Mittleren Unternehmen, das sind Unternehmen, die größer sind als Kleine Unternehmen und kleiner sind als Große Unternehmen, die also zwei der folgenden drei Kriterien nicht überschreiten: 250 Mitarbeiter, 50 Mill. € Umsatz, Bilanzsumme von 25 Mill. €. Die Berichtspflicht gilt am dem Geschäftsjahr 2026.
  • Alle börsennotierten Unternehmen bzw. Unternehmen mit börsennotierten Verbindlichkeiten (außer Kleinstunternehmen), und zwar ab Geschäftsjahr 2024. Börsennotierte KMUs im Sinne der CSRD (siehe vorherige Anstriche) sind hierfür zunächst ausgenommen: Für sie gilt die Richtlinie ab 2026.

 

Was muss berichtet werden?

Der Bericht muss dem Double Materiality-Ansatz folgen, d.h. es müssen Nachhaltigkeitsrisiken für den Unternehmenswert sowie die Auswirkungen des Unternehmens für Gesellschaft und Umwelt dargestellt werden.

Der Prozess, in dem diese Materialität unter Einbezug von Stakeholdern bestimmt wurde, muss dokumentiert werden.

Unternehmen müssen entlang der „Reporting Rule of Three“ berichten:

  • Three Topics: Thematisch orientiert sich der Bericht am ESG-Framework, also an den Reporting-Dimensionen Umwelt (Environment), soziale Verantwortung (Social Responsibility) und gute Unternehmensführung (Corporate Goverance). ESG-Kriterien sind nichts anderes als ein Katalog von Eigenschaften, die Unternehmen aufweisen sollen.
  • Three Reporting Areas: Es muss dargelegt werden, welche Strategie die Unternehmen für mehr ESG verfolgen, welche Implementationsschritte erfolgen und wie der Fortschritt gemessen wird.
  • Three Layers: Es müssen sektoragnostische, sektorspezifische und unternehmensspezifische Indikatoren berichtet werden. Die konkreten Indikatoren wird die EU aus einer Reihe von internationalen Reporting-Initiativen übernehmen, insb. GRI, SASB, VRF.

 

Wie muss berichtet werden?

  • Die berichteten Informationen müssen auditiert und beglaubigt werden.
  • Der Bericht ist als Teil des Management Reports anzulegen.
  • Einzureichen ist eine elektronische Form (in XHTML, gem. der Regulierung der ESEF), die u.a. maschinenlesbar ist.

 

Für eine erfolgreiche Umsetzung wird nicht allein ein Bericht ausreichend sein. Die Berichtspflicht umfasst schließlich auch Strategie, Umsetzung und Performance. Darum sind Unternehmen fundamental gefordert: Sie müssen nicht einfach berichten, sondern eine ESG-Transformation in Angriff nehmen. Das gilt umso mehr, da dies auch Kapitalmärkte sowie Zivilgesellschaft und Konsumenten fordern. In Zeiten von Moralisierung, Politisierung und Polarisierung der Öffentlichkeit sind diese Berichte Zündstoff, wenn sie unauthentisch kommunizieren und nichts als Fassade sind. Eine ernsthaft angegangene Transformation der Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit, sozialer Verantwortung und guter Unternehmensführung ist eine große Herausforderung: für Management, IT, Recht- und Compliance-Abteilung, Produktentwicklung, Supply-Chain-Management, HR und Mitarbeitervertretungen.

 

Unsere Autoren

Dr. Erik Fritzsche

Zum Profil

Constanze Reinsberg

Zum Profil

ESG Regulierung  

Berichtspflicht beim Lieferkettengesetz

Das verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Juni 2022 verabschiedet und gilt seit dem 1. Januar 2023. Es soll mehr Transparenz über Arbeitsbedingungen und Umweltbelastungen in Lieferketten bringen und helfen, Missstände zu beheben. Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 Mitarbeitern (Tochterunternehmen eingerechnet) müssen umfangreiche Berichtspflichten erfüllen. Der Anwendungsbereich wird im Jahr 2024 schrittweise […]
Mehr erfahren

Compliance ESG  

Kommunikation und Compliance-Kultur

Mit der Einführung eines internen Meldesystems zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ist es nicht getan. Vielmehr gilt, was für Compliance-Management-Systeme im Allgemeinen gilt: Es reicht nicht aus, einen Compliance-Prozess zu implementieren und die Mitarbeiter darüber im Intranet oder im Newsletter zu informieren. Damit wird allenfalls den Anforderungen des Gesetzgebers Genüge getan. Abträgliche Nebenwirkungen sind jedoch vorprogrammiert […]
Mehr erfahren