Das verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Juni 2022 verabschiedet und gilt ab 1.1.2023. Es soll mehr Transparenz über Arbeitsbedingungen und Umweltbelastungen in Lieferketten bringen und helfen, Missstände zu beheben. Unternehmen mit Sitz in Deutschland und einer Beschäftigtenzahl größer 3.000 Mitarbeitern (Tochterunternehmen eingerechnet) müssen umfangreiche Berichtspflichten erfüllen. Der Anwendungsbereich wird im Jahr 2024 schrittweise ausgeweitet: Auch […]
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